» Zur Hauptnavigation
Themenbild

Sie sind hier: Medienbeiträge kommentiert › Die Grünen und ihr Verhältnis zur FAMILIE

Zum verfassungsrechtlichen Gutachten der Grünen

Dieses Gutachten ist ein Musterbeispiel dafür, wie versucht wird, auch das Grundgesetz zur Durchsetzung ideologischer Ziele einzuspannen.

Tatsächlich kann das Betreuungsgeld als verfassungswidrig beurteilt werden, wenn es getrennt betrachtet wird. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet das Grundgesetz jede Benachteiligung einer von den Eltern gewählten Betreuungsform. Wenn also nur die Eltern ein Betreuungsgeld bekommen, die ihr Kind nicht in die Krippe geben, dann kann das als eine einseitige "Begünstigung" dieser Eltern aufgefasst werden, die dann verfassungswidrig wäre.

Aber die gleiche Logik kann auf die einseitige Krippenfinanzierung angewendet werden. Wenn nur die Krippenbetreuung finanziert (oder teilfinanziert) wird, die elterliche Betreuung dagegen nicht, dann benachteiligt das ebenfalls einen Teil der Eltern, nämlich die, die ihr Kind selbst betreuen.

Das Gutachten der Grünen behauptet nun, Kinderkrippen gehörten zur "Infrastruktur" wie Straßen und Schwimmbäder. Wer sie nicht in Anspruch nehme, habe keinen Anspruch auf Entschädigung. So hätten die Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, auch keinen Anspruch auf ein Betreuungsgeld.

Der ideologische Haken liegt offensichtlich darin, dass Kinderkrippen zur "Infrastruktur" gezählt werden, die Familie aber nicht, bzw. nicht mehr. Und eben diese Betrachtungsweise dürfte verfassungsrechtlich nicht haltbar sein.

Die Grünen machen es sich hier zu nutze, dass die Förderung der Krippen und der elterlichen Betreuung sehr unterschiedlich erfolgen soll (ein Krippenplatz kostet etwa 1000 €, das Betreuungsgeld nur 150 €). Damit können sich auch die Befürworter des Betreuungsgeldes kaum darauf berufen, dass beides dem gleichen Zweck diene. So haben sie auch gegen die Argumentation dieses Gutachtens kaum etwas in der Hand.

Es könnte nun folgendes passieren: Die Grünen unterstützen Klagen gegen das Betreuungsgeld und diesen Klagen wird stattgegeben, weil von den Befürwortern des Betreuungsgeldes die gleichzeitige Krippenfinanzierung nicht als Gegenargument geltend gemacht wird. Damit haben die Grünen ihr Ziel erreicht und das Betreuungsgeld verhindert.

Eine Gegenstrategie könnte nur so aussehen, dass auch die einseitige Krippenfinanzierung verfassungsrechtlich angegriffen wird. Dazu wird sich aber keine Bundestagspartei finden. Denn selbst die CSU befürwortet ja, dass die Krippe weit stärker subventioniert wird als die elterliche Betreuung. Damit unterstützen sie das "Infrastruktur-Argument" der Grünen. Daher würde Ihre eigene Position durch ein Gegengutachten in Frage gestellt, weswegen sie ein solches Gutachten gar nicht in Auftrag geben werden.

Es zeigt sich hier wieder einmal, dass die Familiengegner weit geschickter argumentieren als die angeblichen Verteidiger und so die Familien Stück für Stück ihrer Rechte beraubt werden.

Es wäre m. E eine ureigene Aufgabe der Familienpartei, hier eine verfassungsrechtliche Gegenposition aufzubauen, die bei einer ernsthaften Auseinandersetzung vor dem Bundesverfassungsgericht mehr Aussicht auf Erfolg hätte als die ideologisch durchschaubare Sicht der Grünen. Aber dazu wären mindestens 40 000 € erforderlich, um ein entsprechendes Gutachten und die anschließenden Klageverfahren zu finanzieren.

Sollte es der Familienpartei gelingen, entsprechende Spenden einzuwerben, sähe ich für einen Erfolg sehr gute Chancen. Dabei ginge es nicht etwa nur um das ohnehin viel zu geringe Betreuungsgeld, sondern um die generelle Gleichbewertung der Kinderbetreuung durch Krippen und Eltern. Letztlich geht es um das Existenzrecht der Familie überhaupt.

Die SPD und das Betreuungsgeld
Die Haltung der SPD zum Betreuungsgeld ist bekannt und ähnelt der der Grünen. Zur Illustration können Briefe zweier führender SPD-Politikerinnen die zum Betreuungsgeld Stellung nehmen von der Redaktion nachgereicht werden.

Freundliche Grüße

Johannes Resch