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Familien-Partei Deutschlands Bundesverband
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Die Positionen auf dem Plakat

Kurzfassung unserer Positionen
zum Erziehungsgehalt,
zum Kinderkostengeld und zur Rente

(Basis aller genannten Zahlenwerte ist das Jahr 2007)



Erziehungsgehalt
Das Erziehungsgehalt soll gezahlt werden für die Arbeit, die die Erziehung eines Kindes erfordert. Pro Kind setzen wir uns für die Zahlung folgender Beträge (brutto) ein:

vom 1. bis einschließlich 3. Lebensjahr 1.500 Euro monatlich,
vom 4. bis einschließlich 6. Lebensjahr 772 Euro monatlich,
vom 7. bis einschließlich 12. Lebensjahr 386 Euro monatlich.


Zum Vergleich: Bisher wird nur im ersten Lebensjahr eines Kindes ein Elterngeld gezahlt. Für die in den Folgejahren zu leistende Erziehungsarbeit gibt es für die Eltern keine Vergütung.
Bei mehreren Kindern ist pro Betreuungsperson eine Obergrenze des Erziehungsgehaltes von 2.563 Euro brutto vorgesehen.
Ab 5. Kind einer Frau soll die Zahlung von Erziehungsgehalt entfallen, damit sich nicht aus finanziellen Gründen Großfamilien bilden.
Wer schon vor Einführung des Erziehungsgehalts mehr als 4 Kinder hatte, erhält für alle das volle Erziehungsgehalt bis zur Obergrenze.
Durch das Erziehungsgehalt besteht für die Eltern echte Wahlfreiheit, ob sie ihr Kind selbst betreuen oder damit eine Tagesmutter, eine Kinderkrippe, einen Ganztagskindergarten oder eine andere externe Betreuung finanzieren.
Ab dem 3. Lebensjahr eines Kindes fordern wir die kostenlose, halbtägige Betreuung in einem Kindergarten.

Kinderkostengeld (Ersatz für derzeitiges Kindergeld)
Das Kinderkostengeld soll die normalen Kosten, die den Eltern durch ein Kind entstehen, decken. Wir setzen uns deshalb für folgende Beträge pro Kind ein:

vom 1. bis einschließlich 3. Lebensjahr 381 Euro monatlich,
vom 4. bis einschließlich 6. Lebensjahr 410 Euro monatlich,
vom 7. bis einschließlich 12. Lebensjahr 455 Euro monatlich,
vom 13. bis einschließlich 18. Lebensjahr 600 Euro monatlich.


Darüber hinaus fordern wir für die Schulzeit Lernmittelfreiheit und eine kostenlose Schülerbeförderung.
Zum Vergleich: In 2007 wurden für die ersten drei Kinder je 154 Euro und ab dem vierten Kind je 179 Euro Kindergeld gezahlt.

Beim Kinderkostengeld soll es auch bei mehreren Kindern keine Begrenzungen geben.
Die Zahlung des Erziehungsgehalts und des Kinderkostengeldes werden an Bedingungen geknüpft. Zum Schutz der Kinder und zur Unterstützung der Eltern besuchen zunächst Hebammen und später Familienberater/innen die Familien zuhause (Dormagener Modell). Außerdem sollen regelmäßige medizinische Vorsorgeuntersuchungen das Wohlergehen der Kinder gewährleisten.

Finanzierung des Erziehungsgehalts und des Kinderkostengeldes
Zur Finanzierung können zunächst die Zahlungen des Staates herangezogen werden, die bei Einführung von Erziehungsgehalt und Kinderkostengeld entfallen (z.B. Eltern- und Kindergeld).
Die verbleibende Differenz soll über eine Familienkasse finanziert werden, in die alle Erwerbstätigen entsprechend ihrem Einkommen einzahlen. Hierdurch wird erreicht, dass Eltern und Kinderlose wirtschaftlich gleich gestellt werden.
Von den Zahlungen ausgenommen werden sollen Eltern, die ihre Kinder vor der Einführung von Erziehungsgehalt und Kinderkostengeld unter finanziellem Verzicht aufgezogen haben, da sie für die Kosten der Kindererziehung nicht noch einmal herangezogen werden können.

Rente
Durch die Einführung des Erziehungsgehalts erhalten alle Mütter oder Väter, die die Arbeit der Kindererziehung leisten, einen eigenen Rentenanspruch. Damit auch in der Übergangszeit, die Rentner/Rentnerinnen, die Kinder aufgezogen haben, eine zusätzliche Rente aus der Kindererziehung erhalten, fordern wir die Anrechnung von 6 Erziehungsjahren. Das entspricht derzeit einer zusätzlichen Rente von ca.

150 Euro pro Kind und Monat.


Zum Vergleich: Bisher gibt es nur ca. 25 Euro je Kind (1 Jahr Erziehungszeit). Für Kinder die ab 1992 geboren wurden, soll die Betreuungsperson eine zusätzliche Rente für bis zu 3 Erziehungsjahre pro Kind erhalten. Dies entspricht nach dem jetzigen Stand einer zusätzlichen Rente je Kind von ca. 75 Euro monatlich.
Finanziert werden sollen die Ausgaben durch die zusätzlichen Einnahmen der Rentenkasse aus dem Erziehungsgehalt und aus einer Umlage zu Lasten der Ansprüche aus Erwerbsarbeit.

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Impression 4 von 14 vom Hessischen Familientag in Eschborn am 30. Juni 2007