Bundesprogramm
8.3 Arbeit neu definieren
Leitidee: Familienarbeit für Kinder ist genauso wichtig wie Arbeit im Erwerbsleben. Deshalb muss Familienarbeit für Kinder der Erwerbstätigkeit finanziell und sozialrechtlich gleichgestellt werden.
Die Familien-Partei Deutschlands fordert die Anerkennung häuslicher Erziehungsarbeit und Pflegetätigkeit als Beruf mit Gehalt und Rentenanspruch. Die Familienarbeit für Kinder muss gesellschaftlich aufgewertet und mit einem Gehalt entlohnt werden.
In der Folge wären keine Paare mehr gezwungen, aus existenziellen Gründen auf Kinder zu verzichten. Die neu geschaffenen häuslichen Arbeitsplätze (ob direkt besetzt oder als neues Berufsfeld für Familienfremde) finanzieren sich über eine Reduzierung der Arbeitslosenquote weitestgehend selbst: Außerhäusliche Arbeitsplätze werden frei und können neu besetzt werden, in den Familien entstehen im Bereich der Fremdbetreuung neue Arbeitsplätze.
Die zu zahlenden Gehälter sollten sich nach Anzahl und Alter der betreuten Kinder sowie nach dem Betreuungsaufwand richten und in voller Höhe der Steuerpflicht und die Teilhabe an den sozialen Sicherungssystemen wie bei außerhäuslicher Erwerbsarbeit bewirken.
Für schon zurückliegende Zeiten der tatsächlichen Ausübung einer häuslichen Erziehungs- oder Pflegetätigkeit soll in der Rentenversicherung ein Rentenanspruch entstehen.
Entlassungen in Folge von Automatisierungsprozessen gehen verstärkt zu Lasten von Arbeitsplätzen mit einfachem Tätigkeitsprofil. Die Familien-Partei Deutschlands hält es deshalb für wichtig, neue einfach strukturierte Arbeitsbereiche - teilweise durchaus mit öffentlicher Förderung - zu erschließen.
Dies ist nach Ansicht der Familien-Partei Deutschlands zugleich menschenwürdiger und ökonomisch sinnvoller, als die Finanzierung von Arbeitslosigkeit.
8.4 Arbeit neu organisieren

