Bundesprogramm
6.3 Finanzierung
Leitidee: Die staatlichen Haushalte sollen durch das Erziehungsgehalt und durch das Kinderkostengeld nicht zusätzlich belastet werden.
Die Finanzierung soll über eine Familienkasse erfolgen, in die zunächst der Staat alle Gelder einzahlt, die bei der Einführung von Erziehungsgehalt und existenziellem Kinderkostengeld anderweitig bei den derzeitigen familienbezogenen Leistungen eingespart werden bzw. durch die es Mehreinnahmen gibt. Zusätzlich zahlen alle Einkommensbezieher von allen Einkommensarten eine Erziehungsabgabe in die Familienkasse ein.
Als Übergangsregelung für Eltern, die noch kein Erziehungsgehalt bekommen haben, gilt: Eltern, die bereits Kinder aufgezogen haben, sollen nicht noch einmal zu Zahlungen herangezogen werden, da sie ihren Beitrag zur Kindererziehung bereits geleistet haben.
6.4 Rente

