Bundesprogramm
6.2 Kinderkostengeld
Leitidee: Das Kinderkostengeld soll so bemessen sein, dass es die existenzsichernden Ausgaben deckt, die ein Kind verursacht.
Grundsätzlich erhält jedes Kind nach Alter gestaffelt ein vom Einkommen der Eltern unabhängiges Kinderkostengeld. Dieses bemisst sich an den notwendigen Ausgaben. Ab Beginn der Volljährigkeit und bis zum Abschluss einer ersten Ausbildung erhält der junge Erwachsene eine finanzielle Grundsicherung in existenzsichernder Höhe. Damit entfällt die Verpflichtung der Eltern für ihre erwachsene Kinder zu zahlen.
Grundsätzlich sollen Eltern nicht mehr zur Grundabsicherung des Lebensunterhaltes ihrer volljährigen Kinder herangezogen werden.
6.3 Finanzierung

