Bundesprogramm
6 Familie
Leitidee: Die Familie ist die Grundzelle des Staates. Jeder Staat hat nur dann eine Zukunft, wenn ständig Kinder und damit leistungsfähige Generationen heranwachsen. Durch Einführung eines Familienleistungsausgleichs sollen Eltern und Kinderlose wirtschaftlich gleich gestellt werden.
Es liegt deshalb im Interesse einer Gesellschaft, die weiter existieren will, Familien nicht gegenüber anderen Lebensformen zu benachteiligen, wie es derzeit in Deutschland der Fall ist. Dies führt zu drastischen Geburtenrückgängen, so dass die Sozialsysteme nicht mehr gesichert sind und langfristig die Existenz des Staates gefährdet ist. Dieser Entwicklung will die Familien-Partei Deutschlands entgegentreten, indem sie Eltern und Kinderlose wirtschaftlich gleich stellt.
Paare mit Kindern sind bei vergleichbarer Arbeitsleistung gegenüber Kinderlosen materiell deutlich benachteiligt. Viele Familien werden an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Sie müssen in relativer Armut leben. Die Folge ist ein drastischer Rückgang der Geburtenzahlen mit negativen Auswirkungen für das Gemeinwesen.
Erklärtes Anliegen der Familien-Partei Deutschlands ist es, durch verstärkte materielle und institutionelle Hilfe in Schwangerschaftskonflikten sowie durch die dauerhafte Zahlung von Erziehungsgehalt und durch Deckung der Kinderkosten die Häufigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen nachhaltig zu verringern.
Die mit einer Geburt verbundenen Lasten und Risiken sind von der Gesamtgemeinschaft mitzutragen. Sowohl akute als auch dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen und Schädigungen bei Mutter und Kind sind durch finanzielle und institutionelle staatliche Hilfe soweit möglich aufzufangen. Eine Geburt darf nicht als selbst zu verantwortendes privates Risiko hingestellt werden.
Durchgeführt werden soll zudem ein Familienleistungsausgleich durch Zahlung eines Erziehungsgehalts für die zu leistende Arbeit der Erziehungsperson und eines Kinderkostengelds, das die existenzsichernden Ausgaben, die ein Kind verursacht, abdeckt. Die zusätzliche Finanzierung ist über eine Familienkasse vorgesehen.
6.1 Erziehungsgehalt
6.2 Kinderkostengeld
6.3 Finanzierung
6.4 Rente
6.5 Auswirkungen

