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Slogan: ... weil Familie das Wichtigste ist!
Familien-Partei Deutschlands Bundesverband
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Bundesprogramm » 5 Steuern und Beiträge » 5.2 Beiträge zur sozialen Sicherung

Bundesprogramm

5.2 Beiträge zur sozialen Sicherung

Leitidee: Die Umlageverfahren der Sozialkassen haben nach Forderung der Familien-Partei Deutschlands wesentlich die Beitragsleistung der Kindererziehenden, die durch Bereitstellen des zum Fortbestand des Systems notwendigen Humanvermögens erfolgt, zu berücksichtigen. Es dürfen somit auch keine Defizite auf spätere Generationen verschoben werden.

Die Leistungsfähigkeit einer Gesellschaft findet ihren Niederschlag auch im Anwachsen von Kapital- und Vermögenswerten bei Einzelpersonen oder bestimmten Gruppen der Gesellschaft. Die Familien-Partei Deutschlands tritt daher für die soziale Mitverantwortung der Unternehmen und Vermögenshalter ein. Sozialstaat und Demokratie sind nach Artikel 20 des Grundgesetzes untrennbar miteinander verknüpft.

Die Familien-Partei Deutschlands knüpft das Leben des einzelnen Bürgers in der Bundesrepublik Deutschland an eine finanziell und zeitlich umfassende Teilnahme am Generationenvertrag. Damit ist klar, dass sich Niemand während seines Erwerbslebens in Deutschland der Beitragspflicht zu den Sozialkassen entziehen darf. Dies gilt zum Beispiel auch für Freiberufler, Unternehmer und Beamte. Natürlich haben den Beiträgen entsprechende Leistungsansprüche gegenüber zu stehen. Individuelle private Vorsorgemaßnahmen bleiben davon unberührt.

Die Familien-Partei Deutschlands fordert, dass das Existenzminimum, das im Steuerrecht durch Freibeträge gekennzeichnet ist, auch von Abgaben an die Sozialversicherungen freigestellt wird.

Um den sozialen Frieden zu wahren und Ungerechtigkeiten zu vermeiden, müssen alle Transferleistungen zwischen den Generationen und Bevölkerungsgruppen transparent und für jeden erkennbar ausgestaltet werden. Eine Besitzstandswahrung einer Generation kann es nur insoweit geben, als die jeweils leistende Generation nach demografischem Zuschnitt und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht überfordert wird.

Die materielle Lebensführung wird zurzeit von der Familiengründung bis ins Alter hinein nachteilig durch Kinder beeinflusst. Die Familien-Partei Deutschlands zieht aus dieser Erkenntnis die klare Forderung: Die Geburt von Kindern darf keinen wirtschaftlichen und sozialen Abstieg der Eltern bewirken. Der Staat hat den Rahmen dafür zu schaffen, dass in den jeweiligen Bruttoeinkommensstufen das nach allen Steuern und Abzügen verbleibende gewichtete Pro-Kopf-Einkommen bei Kinderlosen und Familien mit Kindern angeglichen wird.

Alle Altersversorgungssysteme können gesamtwirtschaftlich nur gemäß dem Umlageverfahren funktionieren. Demgemäß leben immer alle aktiven und inaktiven Bevölkerungsteile von dem täglich neu produzierten „Gütern und Dienstleistungen“. Volkswirtschaftlich gibt es kein kapitalgedecktes „Sparen in der Zeit“. Damit muss Familienpolitik auch im Sinne einer geburtenratensteigernden Bevölkerungspolitik zentraler Bestandteil einer wirksamen Rentenreform werden. Ausschließliche Kapitaldeckung der Altersversorgung löst das Problem ebenso wenig wie die derzeit geförderten Zusatzversorgungsmodelle (etwa die sogenannte „Riester-Rente“).

Zur konsequenten Gleichbehandlung von Alterssicherung und Jugendsicherung fordert die Familien-Partei Deutschlands als Gegenpol zur gesetzlichen Rentenkasse die Einrichtung einer gesetzlichen Familienkasse nach dem Umlageverfahren. In diese Familienkasse zahlen alle Einkommensbezieher (auch die Eltern selbst) nach Einkommenshöhe gestaffelt aus allen Einkommensarten in gleicher Weise ein. Zur Auszahlung kommen die Beträge im Umlageverfahren an die Familien. Das sind die schon erwähnten Zahlungen von Erziehungsgehalt und Kinderkostengeld.

Die Sozialhilfegesetze greifen in Notlagen, auch wenn keine Beitragsleistungen an die Sozialkassen zu Grunde liegen. Sozialhilfe sollte der Ausnahmefall und kein Regelfall der Sicherung menschlicher Existenz sein.

Die Sozialhilfegesetze haben alle Bürger gleich zu behandeln. Der Rückgriff auf erwachsene Kinder und Eltern zum Zwecke der unmittelbaren gegenseitigen Sozialhilfeleistung muss umgehend abgeschafft werden. Er belastet die familiären Beziehungen, erschwert oft unzumutbar die Startchancen der jungen Menschen und ist schließlich bei kinderlosen Sozialhilfeempfängern auch nicht möglich. Altenpflege und Kinderpflege müssen auf die gleiche solidarische Stufe gestellt werden.

Die Familien-Partei Deutschlands richtet sich gegen die heutigen Wehrdienst- und Zivildienstleistungen zum Taschengeldtarif. Sie fordert für Wehrpflichtige eine angemessene Entlohnung mit entsprechender finanzieller und sozialer Absicherung. Die derzeitige Regelung überträgt Verteidigungs- und Zivillasten, die aus allgemeinen Finanztöpfen zu finanzieren wären, auf die Familien.


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