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Slogan: ... weil Familie das Wichtigste ist!
Familien-Partei Deutschlands Bundesverband
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Bundesprogramm » 4 Recht und Gerechtigkeit » 4.3 Rechtsreformen

Bundesprogramm

4.3 Rechtsreformen

Leitidee: Die Familien-Partei Deutschlands setzt sich für eine konsequente Verwirklichung des Verursacherprinzips bei rechtlichen Konfliktsituationen ein.

Gerade bei Personenschäden reichen die in Deutschland durch die gängige Rechtsprechung zugesprochenen Zahlungen aus Schadensersatz und Schmerzensgeld in aller Regel bei weitem nicht aus, um bleibende Beeinträchtigungen in Gesundheit und Lebensführung auszugleichen. Die Bestimmungen über eine Produkthaftung der Hersteller hält die Familien-Partei Deutschlands angesichts der Schwere möglicherweise verursachter Folgen ebenfalls für unzureichend.

Schließlich wird die Gemeinschaft auch vor fehlerhaften und finanziell abträglichen Entscheidungen der staatlichen Entscheidungsträger viel zu wenig gesetzlich geschützt. Bei Verschwendung von Steuermitteln und vergleichbaren Fördermitteln ist der Straftatbestand der „Amtsuntreue“ in die Rechtsprechung einzubringen. Eine solche Regelung hält die Familien-Partei Deutschlands auch im EU-Bereich für dringend geboten.

Im Bereich der Steuergesetzgebung hält die Familien-Partei Deutschlands eine Entflechtung der Regelungen und Verordnungen für dringend erforderlich. Entscheidungen der Finanzgerichte müssen vom Staat anerkannt und in Gesetze umgesetzt werden.

Die Familien-Partei Deutschlands tritt für eine Angleichung von Strafen an Art und Umfang der Schädigung ein. So dürfen beispielsweise Eigentumsdelikte und Verkehrsvergehen nicht härter bestraft werden als Gewaltverbrechen oder grob fahrlässige Körperverletzungen. Ein Strafmaß darf nicht nur unter Resozialisierungsaspekten betrachtet werden. Dem Schutz der Opfer und der Gemeinschaft gebührt Vorrang. Opferschutz soll Vorrang vor Täterinteressen haben.

Die Familien-Partei Deutschlands hält an der Ehe als vorrangige Partnerschaft fest. Andere Lebensgemeinschaften, in denen Personen füreinander sorgen und sich gegenseitig in der Lebensbewältigung helfen, sind gesetzlich schützenswert, da sie den Staat in vielerlei Hinsicht entlasten. Lebensgemeinschaften, in denen eigene Kinder erzogen werden oder wurden, dürfen dabei nicht benachteiligt werden.

Die Familien-Partei Deutschlands plädiert dafür, die Adoptionsmöglichkeiten insbesondere für Ehepaare, die keine Kinder bekommen können, zu erleichtern.


4.4 Öffentliche Sicherheit und Datenschutz

Themen

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Impression 5 von 14 vom Hessischen Familientag in Eschborn am 30. Juni 2007