Bundesprogramm
4.2 Rechtsgut Familie
Leitidee: Die Familien-Partei Deutschlands tritt für die Verwirklichung des besonderen Schutzes der Familie durch die staatliche Ordnung ein.
Für die Familien-Partei Deutschlands ist Art. 6 des Grundgesetzes erst dann erfüllt, wenn die Familien darauf vertrauen können, dass kein Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland bestand haben kann, das die Familien einseitig benachteiligt.
Die Familien-Partei Deutschlands setzt sich dafür ein, dass der Stellenwert der Kinder deutlich erhöht wird und die Gesellschaft als Ganzes die Eltern bei der Versorgung, Erziehung und Betreuung der Kinder unterstützt.
Die derzeitige Familienpolitik macht es den Eltern schwer, ihren zuvörderst obliegenden Pflichten gegenüber ihren Kindern nachzukommen. Kinder kosten Zeit, Geld und Kraft. Vernachlässigung von Kindern und familiären Beziehungen sind nicht selten eine Folge des wirtschaftlich zunehmenden Zwangs zur vollen Berufstätigkeit beider Elternteile.
Ein moderner Staat, der es mit der Gleichberechtigung der Geschlechter ernst meint, muss über die an Schwangerschaft und Geburt gebundene Sonderstellung der Frauen hinaus den Vätern denselben besonderen Schutz und die Fürsorge wie den Müttern garantieren. Der Artikel 6 des Grundgesetzes ist entsprechend zu erweitern.
Laut Grundgesetz (Art. 6 Abs. 4) hat jede Mutter Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. Beides wird ihr derzeit nicht gewährt. Vor allem Familien mit Scheidungsfolgen und Alleinerziehende werden oft an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Aber auch zusammen lebende Paare müssen angesichts der finanziellen Aufwendungen für ihr Kinder oft in Armut leben. Die Familien-Partei Deutschlands wird alles daransetzen, dies zu ändern. Es ist nicht hinzunehmen, dass Kinder in Deutschland das Armutsrisiko Nummer eins sind.
Die Regelung des Kindesunterhaltes ist im Trennungsfall kein grundsätzliches Problem mehr, wenn bei allen Kindern vom Staat ein angemessenes Erziehungsgehalt gezahlt wird und die existenziellen Kinderkosten übernommen werden. Beide Partner sind – solange ein Anrecht auf „Kindergeld“ besteht – auch nach einer Trennung steuerlich als Gemeinschaft zu behandeln.
Auch bei nichtehelichen Eltern und Kindern, sollen nichteheliche Eltern grundsätzlich und ohne besonderen Antrag das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Nur bei Missbrauch darf den Eltern das elterliche Sorgerecht entzogen werden.
Weiterhin ist es der Familien-Partei Deutschlands wichtig, dass keinem Elternteil elterliche Pflichten ohne elterliche Rechte auferlegt werden können. Bei Scheidungen und unehelichen Kindern müssen Regelungen gefunden werden, die beiden Elternteilen das Recht auf Einflussnahme auf die Entwicklung des Kindes ermöglichen. Es kann nicht sein, dass ein Elternteil dem anderen dieses verwehrt. Vom Standpunkt eines Kindes aus bilden beide Elternteile mit dem Kind eine Familie, auch wenn sie getrennt leben. Die Familie des Kindes sollte nicht durch staatliche Eingriffe zerstört werden.
Gerichtsentscheidungen stützen sich auch bei Urteilen im Bereich des Kindschaftsrechts in aller Regel auf Gutachten. Die Familien-Partei Deutschlands strebt die Erstellung einer psychologischen Begutachtungsnorm an, deren Anwendung rechtsverbindlich und somit überprüfbar wird.
Genauso wie die Allgemeinheit in ihrer Gesamtheit für die Kosten der Kindererziehung und –betreuung aufkommen sollte, tritt die Familien-Partei Deutschlands dafür ein, dass dies auch im Alter bei bedürftigen Personen der Fall ist. Es kann nicht sein, dass Kinder verpflichtet werden, mit ihrem persönlich verdienten Geld ihre in Not geratenen Eltern zu unterstützen. Hier ist der Sozialstaat zuständig, der verpflichtet ist, Allen ein menschenwürdiges Leben zu gewährleisten. Diese Forderung zielt auf eine Gleichstellung mit den kinderlosen älteren Menschen, bei denen auch der Staat für die Mindestbedürfnisse aufkommen muss, wenn sie nicht genügend eigenes Einkommen oder Kapital haben.
4.3 Rechtsformen

