Bundesprogramm
4.1 Rechtsgrundsätze
Leitidee: Rechtliche Verantwortung erwächst für die Familien-Partei Deutschlands nicht nur gegenüber den heute lebenden Menschen, sondern auch gegenüber künftigen Generationen. Gesetzgebung und Rechtsprechung müssen die Grundsätze der Rechtssicherheit, der Verhältnismäßigkeit und der Gleichheit wahren.
Als Frage von Verfassungsrang sieht die Familien-Partei Deutschlands das Wahlrecht für Kinder mit stellvertretender Stimmabgabe durch die Eltern an. Familien mit Kindern sind besonders langfristig von Entscheidungen und Regelungen des Staates betroffen und sollen, verankert in der Verfassung, durch eine Wahlstimme für jedes geborene Kind ihrer Rolle als Zukunftsträger angemessene Einflussmöglichkeiten bekommen.
Die Familien-Partei Deutschlands sieht durch die Staatsverschuldung die Lebensgrundlagen der nachfolgenden Generationen bedroht. Sie fordert daher, weitere Verschuldung zu verbieten und ausgeglichene Haushalte verfassungsmäßig vorzuschreiben. Ansonsten wird das künftige Steueraufkommen im Wesentlichen durch Zinsen und Tilgung der Schulden aufgebraucht werden, wodurch für die Zukunft kein gestalterischer Freiraum verbleibt.
Im zivilen Recht möchte die Familien-Partei Deutschlands erreichen, dass es jedem möglich ist, unabhängig von seiner Wirtschaftskraft, seinem Vermögen oder Einkommen gerichtliche Entscheidungen zu erwirken. Der Unterschied zwischen „Recht haben“ und „Recht bekommen“ entscheidet sich häufig durch den finanziellen Status. Daher fordert die Familien-Partei Deutschlands, dass die für den Kläger drohenden Kosten beim Einklagen von Recht nicht allein am Streitwert gemessen werden. Hier ist insbesondere für klagende Privatpersonen ab einem gewissen höheren Streitwert eine einkommensabhängige Obergrenze für das finanzielle Prozessrisiko festzulegen.
Die Zeit von der Klageerhebung bis zum Urteil ist vor deutschen Gerichten erheblich zu lang. Dadurch wird Unrecht oft über lange Jahre zementiert und kann häufig auch nicht mehr umgewendet werden. Dies erschüttert das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Gesetzgebung und die sie kontrollierenden Organe. Die Familien-Partei Deutschlands fordert, dass alle Fälle in einem Jahr nach Eingang der Klage entschieden werden. Längere Zeiten sollen nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden. Alle einfachen Delikte sollen in einer Schnellgerichtsbarkeit entschieden werden, um einen zeitnahen Zusammenhang zwischen Delikt und Strafe herzustellen.
Die Familien-Partei Deutschlands fordert die intensive Bekämpfung der Kinderkriminalität. Bei dieser wesentlichen Aufgabe ist es die Pflicht des Staates und der Gesellschaft, den Eltern Hilfe zu bieten. Ein wichtiges Ziel sollte die Prävention von Straftaten sein.
Es ist verantwortungslos, wenn Politiker verfassungsbedenkliche Gesetze erlassen und die endgültige Begutachtung den Gerichten überlassen. Die Familien-Partei Deutschlands will dieses Taktieren auf der Zeitschiene beenden. Sie fordert Rechtssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger: Wenn Gesetzesvorschriften Grundrechte verletzen, sollen nachträgliche Korrekturen nicht allein den Beschwerdeführern zugute kommen, sondern haben alle Betroffenen in gleicher Weise zu erfassen.
4.2 Rechtsgut Familie

