Bundesprogramm
3.3 Parteien und Demokratie
Leitidee: Die Parteien wirken an der Willensbildung des Volkes mit. Die Familien-Partei Deutschlands setzt zur Innovation des demokratischen Systems auf die Kleinparteien.
Die bisherige Finanzierung der politischen Parteien hat sich nicht bewährt. Daher fordert die Familien-Partei Deutschlands diesbezüglich weitreichende Änderungen. Erst die gerechte Verteilung der Mittel im Wahlkampf bewirkt eine faire Konkurrenz zwischen den Bewerbern um politische Mandate.
Die staatliche finanzielle Unterstützung der Parteien bei Wahlen muss bereits auf der Kommunalebene einsetzen. Auf allen Ebenen sind die Finanzen im Verhältnis der erhaltenen Wählerstimmen ohne Prozenthürden an die einzelnen Parteien und an parteilose Kandidaten für den Wahlkampf zu verteilen. Ab der ersten Wählerstimme hat die Wahlkampfkostenerstattung einzusetzen.
Nur so ist jede Stimme dem Staat gleich viel wert. Unabhängig von Mitgliederzahl und Eigenmitteln sollen alle Parteien, die sich regelmäßig um Mandate bewerben, eine finanzielle Förderung zur Wahrnehmung ihrer grundlegenden Pflichten nach dem Parteiengesetz erhalten.
Die Auszahlung der staatlichen Fördermittel für Parteien hat vorrangig an die Gliederungen zu erfolgen, bei denen die der Förderung zugrunde liegenden Wahlergebnisse erzielt wurden. Die demokratischen Strukturen müssen sich nach Auffassung der Familien-Partei Deutschlands auch in der Parteienfinanzierung wieder finden. Zwangsbeiträge von Mandatsträgern an ihre Partei sind zu verbieten. Mandatsträger sollten nur ihrem Gewissen verpflichtet sein.
Parteien sind von ihrem Verfassungsauftrag her keine Wirtschaftsunternehmen. Erträge aus Beteiligungen an Wirtschaftsunternehmen sind offen zu legen.
Um finanzielle Einflussnahme auf die Parteien zu verhindern, sollen grundsätzlich keine Firmenspenden an Parteien erlaubt sein. Die Gesetze über den Umgang mit Parteispenden sind dringend reformbedürftig. Die nach den erhaltenen Stimmen errechneten staatlichen Mittel dürfen nicht durch die Höhe der erhaltenen Parteispendenbegrenzt werden und so die durch Kleinparteien erbrachte politische Innovation behindern.
Die Gewaltenteilung im Staate in Legislative, Exekutive und Judikative ist nach Ansicht der Familien-Partei Deutschlands durch parteiunabhängige personelle Besetzungsverfahren für die führenden Positionen wieder besser zu gewährleisten. Hier üben die etablierten Parteien über die Legislative hinaus einen zu großen gesellschaftlichen Einfluss aus.
In dieses Umfeld gehört beispielsweise nicht nur die parteipolitisch geprägte Besetzung von Führungspositionen im Bereich der öffentlich-rechtlichen Anstalten, der halböffentlichen Betriebe, bei den Presseorganen und Medienanstalten, sondern auch bei der Besetzung von Richter- und Laienrichterstellen (Schöffen) durch Mandatsträger.
Die Familien-Partei Deutschlands lehnt eine parteiliche Einflussnahme auf die Medien strikt ab. Parteien sollten keinerlei finanzielle Beteiligungen an öffentlichen Mediengesellschaften eingehen dürfen. Ebenso sind jegliche parteilich bestimmte Mitgliedschaften in den Aufsichtsgremien der öffentlichen Medienanstalten, öffentlichen Verlagshäuser etc. zu untersagen. Der kritische Journalismus darf nicht durch parteiorientierte sachfremde Erwägungen einer indirekten Zensur unterworfen werden. Die Finanzierung bzw. Mitfinanzierung von privaten Mediengesellschaften jeglicher Art durch Parteien muss transparent sein und der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.
4 Recht und Gerechtigkeit

