Bundesprogramm
3.1 Grundgesetz
Leitidee: Der Schutz der Menschenwürde und das unermüdliche Bemühen um Gleichheit vor dem Gesetz gehören für die Familien-Partei Deutschlands zu den vornehmsten und vorrangigsten staatlichen Aufgaben.
Viele Rechte korrespondieren mit Pflichten. Hier hat der Gesetzgeber für einen gerechten Ausgleich zu sorgen. Zu den vordringlichsten Herausforderungen unserer Zeit zählt die Familien-Partei Deutschlands auch die Einrichtung fairer Rechtsgefüge zwischen den Generationen und zwischen den Geschlechtern.
Die angebliche Gleichstellung der Geschlechter verletzt die Menschenwürde gerade dort, wo sie formal bleibt und faktische Unterschiede, die etwa aus Gebären und Familienarbeit resultieren, nicht berücksichtigt. Für die Familien-Partei Deutschlands hat ein gesetzliches Eingreifen des Staates hinsichtlich des Geschlechtes genau dann seine Berechtigung, wenn Nachteile in Folge von Kindererziehung oder Pflege Familienangehöriger entstehen bzw. begründet liegen.
Im Grundgesetz soll verankert werden, dass Niemand wegen seines geringen oder hohen Alters diskriminiert werden darf.
Die Familien-Partei Deutschlands tritt dafür ein, dass die Rechte der heranwachsenden Generation im demokratischen System endlich wahrgenommen und berücksichtigt werden. Sie sollten im Einklang stehen mit ihren späteren sozialen Verpflichtungen und den humanen Bedürfnissen.
Das Grundgesetz legt die Allgemeinheit der Wahl fest. Entsprechend diesem im Grundgesetz verankerten „Wahlrecht für Alle“ fordert die Familien-Partei Deutschlands die Einführung von Wahlstimmen für Kinder. Eine Möglichkeit zur Abgabe dieser Stimmen sieht die Familien-Partei Deutschlands in der stellvertretenden Stimmabgabe durch die Eltern. Dieses Recht und die Pflicht zur Entscheidung der Eltern an Kindes statt hat sich in vielen anderen Rechtsfeldern bestens bewährt.
3.2 Parlamentarische Strukturreform

