Bundesprogramm
2.1 Rechte und Pflichten zwischen den Generationen
Leitidee: Eine Verpflichtung der erwerbstätigen Generation gegenüber der älteren Generation in der jeweiligen Gesamtheit kann moralisch nur durch die Entgegennahme von Leistungen während des Heranwachsens in gleichem Umfange begründet werden.
Die Familien-Partei Deutschlands unterscheidet vereinfachend zwischen der heranwachsenden, der erwerbstätigen und der älteren Generation (Ruheständler). Im Laufe seines Lebens durchläuft der Einzelne diese drei Stufen und befindet sich als Heranwachsender und als Ruheständler in der Nehmerrolle und als Erwerbstätiger in der Geberrolle. Jeder Einzelne muss also in der Geberrolle sowohl für die Heranwachsenden wie auch für die Ruheständler aufkommen.
Die Familien-Partei Deutschlands stellt fest, dass nur Eltern ihrer Geberrolle in ausreichendem Umfange nachkommen. In der Bundesrepublik Deutschland haben seit über 50 Jahren verfälschende, unter Missachtung der Erziehungsleistung eingerichtete und somit ungerechte Zwei-Generationen-Verträge Bestand. Hier ist eine Änderung hin zu Drei-Generationen-Verträgen herbeizuführen. Leider sind die großen Parteien zu einer solchen grundsätzlichen Neuorientierung bisher nicht bereit.
Für die Familien-Partei Deutschlands bestehen die wesentlichen „Generationenverträge“ in der
- Fürsorge für die heranwachsende Generation und
- Fürsorge für die ältere Generation,
und inhaltlich differenzierend in der
- Sicherung der leiblichen Existenz, auch bei Krankheit und Pflege,
- Aufrechterhaltung der materiellen Infrastruktur,
- Bewahrung der natürlichen und finanziellen Lebensgrundlagen und
- Weitergabe von Kultur und Bildung.
Die Familien-Partei Deutschlands sieht im Großziehen von Kindern den wesentlichen Beitrag zu den Generationenverträgen. Die Kostenübernahme für die Kindererziehung zählt damit zu den Pflichten der erwerbstätigen Generation als Ganzes und ist keine Privatsache der Eltern. Insofern müssen alle Bürger im zweiten Lebensabschnitt gemäß ihrer Leistungsfähigkeit an den Kosten der heranwachsenden Generation beteiligt werden.
Diese Gleichstellung innerhalb der Generationen beinhaltet auch, dass Kindererziehungszeiten in vollem Umfange einen mit der Erwerbsarbeit gleichzustellenden Versorgungsanspruch der Eltern begründen.
Eltern in besonderen Belastungssituationen verdienen die besondere Unterstützung der Gesamtgesellschaft.
Solidarität zwischen den Generationen bedeutet auch, dass sich Niemand den Solidarbeiträgen entzieht. Eine Befreiung von der Beitragspflicht zu den Sparten der gesetzlichen sozialen Sicherung darf es nach Auffassung der Familien-Partei Deutschlands für keine Personengruppe geben. Ebenso hat an der Finanzierung der Bildungsvermittlung bei Heranwachsenden jeder einen solidarischen Beitrag zu leisten.
Zusätzliche private Vorsorgemaßnahmen sind den einzelnen Mitgliedern dieser Solidargemeinschaft natürlich frei zu stellen, sollten aber prinzipiell nicht zur Existenzsicherung erforderlich sein.
Die Solidarleistungen zwischen den Generationen sollen sich der Wirtschaftskraft der jeweils erwerbstätigen Generation in dem Sinne anpassen, dass alle Generationen gleichermaßen von wirtschaftlichen Schwankungen und demografische Verwerfungen betroffen werden.
2.2 Demografische Rahmenbedingungen

