Bundesprogramm
11.4 Telekommunikation
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können bei Mobilfunk nach derzeitigem Wissensstand bereits unterhalb der derzeit geltenden Grenzwerte nicht ausgeschlossen werden.
Da Kinder und Jugendliche entwicklungsphysiologisch besonders gefährdet sind, müssen Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung auf dem jeweils technisch niedrigstmöglichen Stand festgesetzt werden.
An Orten, an denen sich Menschen in größerer Anzahl unfreiwillig aufhalten, ist das Betreiben drahtloser Kommunikationstechnik auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Dies gilt besonders für Kindertagesstätten, Schulen und Krankenhäuser.
Es ist eine öffentliche Datenbank mit biometrischen Daten einzurichten, um Strahlenbelastungen und gesundheitliche Schäden wissenschaftlich erfassen zu können.
Die Kommunen sollen verpflichtet werden, in Zusammenarbeit mit den Mobilfunkanbietern ein Standortkonzept zu erstellen, wobei Mobilfunkanlagen nur auf Grundlage dieses Konzepts genehmigungsfähig sind. Die Mobilfunkanbieter haben dieses Standortkonzept zu refinanzieren.
12 Umwelt und Ressourcen

