Bundesprogramm
10.1 Ernährung
Tierhaltung und Kulturpflanzungen zum Zwecke der Ernährung von Menschen sind strengeren Kontrollen hinsichtlich der Verwendung von natur- oder artfremden Hilfsstoffen zu unterwerfen.
Alle Lebensmittel müssen mit allgemeinverständlichen vollständigen Hinweisen auf Inhaltsstoffe, Herkunft und angewandte gesundheitlich möglicherweise bedenkliche Verfahren versehen werden.
Ziel der Landwirtschaft muss es sein, zu einer ökologisch sinnvollen Produktion von Nahrungsmitteln zu kommen. Die Preise sollten für Erzeuger und Verbraucher auskömmlich sein. Ein wichtiger Schritt hin zu einer naturgerechten Agrarwirtschaft besteht in der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen den verschiedenen Handels- und Erzeugerzonen. Nach Verwirklichung muss die Subventionierung der Landwirtschaft eingestellt werden.
„Wasser“ ist für die Familien-Partei Deutschlands ein Allgemeingut, das nicht nach Wettbewerbsgesichtspunkten vermarktet werden darf. Jedem Menschen ist sein Existenzminimum an diesem Lebensmittel allenfalls zu den Gestehungskosten zur Verfügung zu stellen. Dem Schutz des Wassers vor Immissionen muss mit besonderer Sorgfalt nachgegangen werden.
10.2 Gesundheitswesen

