Bundesprogramm
9.2 Erziehung und Betreuung der Kinder
Leitidee: Die Familien-Partei Deutschlands setzt auf Artikel 6(2) des Grundgesetzes: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“
Die Wahlfreiheit des Bildungstyps muss für Eltern und Kinder gewährleistet sein. Die Familien-Partei Deutschlands befürwortet Bildungspflicht, ist aber gegen Schulzwang. Wahlfreiheit beinhaltet nicht nur alle Schulformen, sondern auch familiäre Schulmodelle.
Die Familien-Partei Deutschlands möchte zukünftig Mütter und Väter besser auf die Elternschaft vorbereiten. Dazu bedarf es einerseits eines grundlegenden Sinneswandels in unserer Gesellschaft zugunsten von Kindern, andererseits praktischer Unterweisungen und Begleitungen. Die Eltern sind bei der Wahrnehmung des Erziehungsauftrages durch den Staat zu unterstützen. Der Staat selbst darf erst dann die Erziehungsaufgaben von den Eltern an sich ziehen, wenn im Einzelfall das Kindeswohl nachweislich gefährdet ist.
Kinder brauchen feste Bezugspersonen, nach Möglichkeit die Eltern. Durch die Zahlung eines Erziehungsgehalts erhalten die Eltern die Wahlfreiheit, ob ein Elternteil das Kind selbst betreut, es zu einer Tagesmutter oder in eine Kinderkrippe gibt.
Zur Förderung der Sozialisation befürwortet die Familien-Partei Deutschlands, dass Kinder ab dem vierten Lebensjahr eine Kindertageseinrichtung besuchen.
Für berufstätige Eltern sind an allen Schulformen flächendeckend Ganztagsbetreuungen und Betreuung während der Ferien zu ermöglichen.
Die Eigenverantwortung der Schulen soll gestärkt werden. Den Schulen soll hierfür ein Budget zur Verfügung gestellt werden, das sich nach Zahl und Eigenart (z.B. Behinderung) der Schüler errechnet.
Der Staat muss seiner Verantwortung nachkommen und Schulen aller Gliederungen in öffentlicher Trägerschaft flächendeckend ortsnah anbieten.
Die Familien-Partei Deutschlands fordert ein dem Stand der kindlichen Entwicklung angepasstes humanes Bildungssystem mit individuellen Fördermöglichkeiten.
9.3 Bildung und Ausbildung

